Insbesondere die Tabelle nach Anlage A wurde grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. In der Tabelle Anlage A wurde eine sogenannte "Linksverschiebung" vorgenommen. Die Tabellenwerte der Stufe 2 wurden zu den Tabellenwerten der Stufe 1, die Tabellenwerte der Stufe 3 wurden zu den Tabellenwerten der Stufe 2 usw. Für die Stufe 6 wurden gänzlich neue Beträge vereinbart. Neben der "Linksverschiebung" wurde eine ab dem 1.3.2020 geltende "Zielentgelttabelle" geschaffen. Hierfür wurden die Tabellenwerte der "Zielentgelttabelle" im Vergleich zur Ausgangstabelle (Stand 1.2.2017) im Durchschnitt um 7,41 % erhöht und einzelne Tabellenwerte der Stufen 2 bis 5 noch strukturell angepasst. Dies hatte zur Folge, dass die Tarifsteigerungen in jeder Entgeltgruppe und Stufe unterschiedlich hoch ausfallen. Ausgehend von der ab 1.3.2020 geltenden Zielentgelttabelle wurde für die Jahre 2018 und 2019 eine Teilumsetzung dieser Tabelle vorgenommen. Ab dem 1.3.2018 wurden vom Wert der Zielentgelttabelle 42,5 %, ab dem 1.4.2019 wiederum 42,5 % umgesetzt und ab 1.3.2020 die restlichen 15 %, sodass ab diesem Zeitpunkt die "Zielentgelttabelle" vollständig gilt.

Die durchschnittliche Gewichtung der Tabellenentgelte zum 1.3.2018 mit 3,19 %, zum 1.4.2019 mit 3,09 % und zum 1.3.2020 mit 1,06 % wurde ausschließlich zu Orientierungs- und Kalkulationszwecken angegeben. In den einzelnen Entgeltgruppen und Stufen ergeben sich durch die vorgenannte Umstrukturierung der Tabelle aber sowohl höhere als auch geringere Erhöhungswerte.

Die angegebenen Prozentsätze können daher nicht zur Berechnung der Tabellenwerte der Anlage A verwendet werden.

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