Mit der Tarifeinigung vom 29.4.2016 wurde eine Erhöhung um 2,4 % ab dem 1.3.2016 und um 2,35 % ab dem 1.2.2017 vereinbart.

Die Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie die Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü wurden ebenfalls entsprechend erhöht. Die Entgelte nach der Anlage C (VKA) zum TVöD (sog. S-Entgeltgruppen einschl. der Entgeltgruppen S 13Ü und S 16Ü – siehe § 28a Abs. 8 Satz 4 und Abs. 9) für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im Bereich der VKA gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anlage zu § 56 (VKA) BT-V bzw. § 52 Abs. 1 Satz 2 BT-B wurden auch entsprechend dynamisiert. Soweit Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst das Vergleichsentgelt oder eine individuelle Endstufe nach § 28a Abs. 4 TVÜ-VKA erhielten, wurden auch diese Beträge entsprechend erhöht, da das Vergleichsentgelt und diese individuellen Endstufen nach § 28a Abs. 4 Satz 7 und Abs. 8 Satz 3 TVÜ-VKA dynamisch sind.

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