Das Bezahlsystem des TVöD sieht eine einheitliche Entgelttabelle vor, in der die bisher 15 Vergütungsgruppen für Angestellte, die 14 besonderen Vergütungsgruppen für die Angestellten im Pflegedienst (Kr.-Tabelle) und die 17 Lohngruppen für Arbeiter zusammengefasst wurden. Die Entgelttabelle gliedert sich seit 2017 (bzw. im Bereich des Bundes seit 2018) in 17 verschiedene Entgeltgruppen. Zur jeweiligen Entgeltgruppe sind, mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 (hier 5 Stufen), 6 Stufen hinterlegt.

Die Beschäftigten erhalten ein monatliches Tabellenentgelt, dessen Höhe sich nach der Entgeltgruppe bestimmt, in der sie eingruppiert sind und nach der für sie geltenden Stufe (§ 15 Abs. 1 TVöD). Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) bzw. nach dem Tarifvertrag über eine Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund); für das Erreichen der nächsten Stufe gilt der Grundsatz, dass die Berufserfahrung sowie die erbrachte Leistung ausschlaggebend ist (zum Besitzstand für verfestigte Exspektanzen vgl. Stichwort Überleitung).

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