Protokollerklärungen sind an zahlreichen Stellen des TVöD wie der Entgeltordnung angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und stehen im Verhältnis zur vorangestellten Tarifnorm auf derselben Rangstufe.[1]

Protokollerklärungen sind für die Gerichte bindend.

Nicht selten unterlässt man das Lesen dieser Protokollerklärungen, obwohl der Paragraf des TVöD bzw. die Entgeltgruppe ausdrücklich auf diese verweist, da diese – vor allem in der Entgeltordnung – manchmal nicht leicht aufzufinden und zum Teil sehr umfangreich und schwer verständlich gestaltet sind. Die Folge ist, dass die anzuwendende Eingruppierungsnorm oft falsch ausgelegt wird.

Protokollerklärungen sind verbindliche Bestandteile der Tätigkeitsmerkmale. Ihnen kommt als Tarifbestandteil die gleiche Bindungswirkung wie Tarifnormen zu. Es handelt sich also nicht um unverbindliche Richtlinien oder gar um unverbindliche Interpretationshilfen. Für ihre Auslegung gelten die von der Rechtsprechung für die Auslegung von Tarifverträgen entwickelten Grundsätze.

 
Praxis-Beispiel

Die Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 2 in Teil A Abschn. II Ziffer 4 lautet:

Entgeltgruppe 9a

  1. ……..
  2. Gärtnermeisterinnen und Gärtnermeister der Entgeltgruppe 8, die besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Gärtnerinnen oder Gärtner mit abgeschlossener Berufsausbildung beschäftigt werden, oder deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 8 heraushebt, dass sie in einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit auszuüben ist.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)

In der Protokollerklärung Nr. 1 haben die Tarifvertragsparteien definiert, was unter dem Begriff "Arbeitsbereiche" zu verstehen ist.

Die Protokollerklärung Nr. 2 erläutert, wie das Tätigkeitsmerkmal "besonders schwierige Arbeitsbereiche" zu verstehen ist.

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