Gemäß § 12 TVöD (VKA) erhält der Beschäftigte Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der er eingruppiert ist. Eingruppiert ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Nunmehr stellt sich aber die Frage, wie dies konkret festgestellt wird. Für diesen Vorgang haben die Tarifvertragsparteien in § 12 Abs. 2 Satz 2 bis Satz 6 TVöD (VKA) ein Bewertungsverfahren festgelegt.

27.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrags auf Höhergruppierung:

 
Praxis-Beispiel

Frau F. ist Sekretärin an einer Grund- und Hauptschule und erhält Entgelt nach EG 5.

Im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs zwischen dem Schulleiter Herrn M. und Frau F. stellen beide übereinstimmend fest, dass Frau F. eine Höhergruppierung verdient habe. Am 11.11.0000 richtet Frau F. ein Schreiben an das Personalamt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit sind mir höherwertige Aufgaben wie

  • Schülerverwaltung
  • Beratung von Schülern/Eltern
  • Sekretariatsaufgaben
  • Organisationsarbeiten und Unterstützung der Schulleitung

übertragen. Ich bitte um Höhergruppierung.

Mit freundlichen Grüßen”

Vom zuständigen Sachbearbeiter des Personalreferats erhält Frau F. kurze Zeit später folgende Rückantwort:

"Sehr geehrte Frau F., in Beantwortung Ihres Schreibens vom 11.11.0000 teilen wir Ihnen mit: Im Rahmen der Überprüfung der Eingruppierung obliegt Ihnen nach § 12 TVöD (VKA) die Darlegungs- und Beweislast, d. h. Sie müssen konkrete Angaben über Art und Umfang der einzelnen Tätigkeiten im Verhältnis zur Gesamttätigkeit vortragen. Um auf der Grundlage konkreter Tätigkeiten eine Zuordnung zu den Eingruppierungsmerkmalen der Entgeltordnung vornehmen zu können, bitten wir für die Dauer von 8 Arbeitswochen tägliche Aufzeichnungen zu führen. Vordrucke sowie ein Merkblatt fügen wir bei.[1] Für Rückfragen stehen wir zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen"

10 Wochen später legt Frau F. die 8-wöchigen Arbeitsaufzeichnungen dem Personalamt vor. Nach den Angaben in den Aufzeichnungen bildet der Sachbearbeiter des Personalamts folgende bewertungserheblichen Arbeitsvorgänge.[2]

 
Haushaltswesen und Beschaffung (Vordrucke, Informationsmaterial, Materialbedarfsdeckung, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen) 18,0 %
Sekretariatsaufgaben (Informationsaustausch, Besucherverkehr, Terminangelegenheiten, Postverkehr, Schreibarbeiten, Meldungen über Einbrüche annehmen und weiterleiten, Erste Hilfe, Weiterleitung von Informationen) 44,5 %
Unterstützung der Schulleitung bei der Schulorganisation (Statistik, Sicherstellung des Schulbetriebs im personellen Bereich, Vorbereitung von Konferenzen, Vorbereitung von Zeugniskonferenzen, Schüleranmeldeverfahren, Schulbescheinigung, Beendigung des Schulverhältnisses, Beendigung der Schulausbildung, Schulanfänger, Sonderschulaufnahmeverfahren) 35,0 %
Registraturarbeiten 2,5 %

Der Sachbearbeiter des Personalamts richtet, nachdem er die Arbeitsvorgänge einzelnen Eingruppierungsmerkmalen der Entgeltordnung zugeordnet hat, nachstehendes Schreiben an Frau F.:

Zitat

Sehr geehrte Frau F.,

nach Vorlage Ihrer Arbeitsaufzeichnungen kommen wir auf Ihren Höhergruppierungsantrag vom 11.11.0000 zurück. Die Auswertung der Aufzeichnungen ergab, dass die auszuübenden Tätigkeiten wie folgt den Eingruppierungsmerkmalen der Entgeltordnung zuzuordnen sind:

Der Arbeitsvorgang 1 ‚Haushaltswesen und Beschaffung’ erfordert weder bei der Beschaffung und Verwaltung von Vordrucken und Informationsmaterial noch bei der Materialbedarfsdeckung gründliche oder vielseitige Kenntnisse. Dies gilt ebenso für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Vielmehr handelt es sich dabei um laufende gleichartige Geschäfte bzw. buchhalterische Übertragungsarbeiten und Kontoführung. Damit werden die tariflichen Voraussetzungen zur Eingruppierung der Entgeltgruppe 4 erfüllt.

Hinsichtlich der ‚Sekretariatsaufgaben’ ist von einer Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Geschäfte nach Anleitung, Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben und Erledigung ständig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge, auch ohne Anleitung, auszugehen. Auch dieser Arbeitsvorgang erfüllt nicht das Tarifmerkmal der angestrebten Vergütungsgruppe.

Der Arbeitsvorgang ‚Unterstützung der Schulleitung bei der Schulorganisation’ erfordert zwar gründliche, aber nicht vielseitige Fachkenntnisse.[3] Es sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen des Aufgabenbereichs erforderlich, nicht aber Fachkenntnisse, die der Quantität nach besonders vielseitig gestaltet sind. Es handelt sich um einen kleinen, überschaubaren Bereich der öffentlichen Verwaltung, der zwar – wie überall – rechtlichen Änderungen unterworfen ist, bei dem aber mit jährlich ähnlich ablaufenden Vorgängen zu rechnen ist.

Der Arbeitsvorgang ‚Registraturarbeiten’ erfordert weder gründ...

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