Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte sind Beschäftigte, die u. a. mit der Rezeptabrechnung, der Buchführung, der Büroorganisation und der Verwaltung des Warenbestands betraut sind.

Durch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistenten wurde 1993 der Beruf des Apothekenhelfers abgelöst.

Die bisherigen speziellen Tätigkeitsmerkmale für Apothekenhelfer (Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten) aus dem Teil "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O wurden nicht wieder vereinbart. An ihrer Stelle finden die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst (Teil A Abschn. I Ziffer 3 der Entgeltordnung) Anwendung.

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