Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sind Beschäftigte, die Ärzten bzw. Zahnärzten bei Untersuchungen und Behandlungen assistieren. Sie empfangen und betreuen die Patienten und organisieren und verwalten die Praxisabläufe.

Mit der Berufsbezeichnung "Medizinischer Fachangestellter" wurde die Berufsbezeichnung "Arzthelfer" abgelöst.

Die bisherigen speziellen Tätigkeitsmerkmale des Teils "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT/BAT-O wurden nicht wieder vereinbart. An ihrer Stelle finden die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst (Teil A Abschn. I Ziffer 3 der Entgeltordnung) Anwendung.

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