Für Beschäftigte im Fremdsprachendienst – Abschn. IX – wurden die bisherigen speziellen Tätigkeitsmerkmale des Teils "Tätigkeitsmerkmale der im Fremdsprachendienst beschäftigten Angestellten" der Anlage 1a zum BAT nicht wieder vereinbart. Zur Anwendung kommen nunmehr die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst (Teil A Abschn. I Ziffer 3 der Entgeltordnung).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge