Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. VII – Beschäftigte in der Fleischuntersuchung wurden gegenüber den bisherigen Regelungen der Anlage 1a zum BAT im Teil "Angestellte in der Fleischuntersuchung" an die neuen Ausbildungsvorschriften angepasst und den Entgeltgruppen zugeordnet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge