Das Tatbestandsmerkmal wird allgemein umschrieben als eine (weibliche) Person, die stundenweise die Hausfrau bei der Hausarbeit unterstützt[1] und bei der Erledigung der Hausarbeiten mithilft[2], oder als (weibliche) Person, die gegen Entgelt im Haushalt beschäftigt wird.[3] Für den Begriff prägend ist ein Helfen bei Hausarbeiten. Die Tätigkeiten des Hausgehilfen besteht im Zuarbeiten zu dem Tätigkeitskreis der Hausarbeiter.
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