"Garderobe" bezeichnet den Ort, meist ein abgetrennter Raum, an dem Kleidung abgelegt wird. Die Tätigkeit des Garderobenpersonals besteht in der Verwahrung dieser abgelegten Kleidung, d. h. in der Annahme, Aufbewahrung und Herausgabe von Bekleidung sowie der Wahrnehmung der hiermit im Zusammenhang stehenden Aufgaben, wie z. B. Ausgabe und Entgegennahme von Kontrollmarken für die abgelegte Kleidung oder Kassieren eines festgelegten Entgelts für die Garderobenablage. Es ist unerheblich, wo das Garderobenpersonal die Kleidung abnimmt; das Entgegennehmen der Kleidung kann außerhalb oder an der Garderobe erfolgen.

Darüber hinausgehende Tätigkeiten, die nicht mit der Garderobenablage und -verwahrung im Zusammenhang stehen, wie z. B. Verkauf von Programmen, CD’s, T-Shirts, Vermietung von Operngläsern, sind nicht erfasst. Hier bedarf es einer eigenständigen Wertung auf der Grundlage des Oberbegriffs "einfachste Tätigkeiten".

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