Teil V der Entgeltordnung enthält die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Sie waren bisher in Teil II Abschn. M und in Teil III Abschn. B und D der Anlage 1a zum BAT sowie in den Sonderverzeichnissen 2d, 2e und 2f des Lohngruppenverzeichnisses des Bundes enthalten. Dementsprechend sind auch in diesem Teil frühere Angestellten- und Arbeitermerkmale aufgegangen und verschmolzen worden.

Schwerpunkt dieses Teils bilden die Regelungen für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die bisherigen ca. 550 Tätigkeitsmerkmale waren weitgehend überholt und wurden durch 200 neue Tätigkeitsmerkmale in einer neuen Struktur ersetzt, die vielfach auch die Rahmenbedingungen für einen flexibleren und effizienteren Personaleinsatz verbessern.

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