Nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) enthält die Entgeltordnung Rechtsnormen und ist Gesetz im materiellen Sinne.

Hingegen haben Eingruppierungsrichtlinien der Arbeitgeberverbände bzw. des Bundes in seinen Rundschreiben weder eine tarifrechtliche noch eine arbeitsrechtliche Bedeutung, da es sich hierbei lediglich um einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder handelt. Somit fehlt der Sonderrechtscharakter von Tarifnormen. Zwar können solche Richtlinien im Arbeitsvertrag vereinbart werden und somit rechtliche Bedeutung erlangen. Eine solche Vereinbarung ist jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Die Arbeitsvertragsparteien sind nicht tarifgebunden

    oder

  • die vereinbarten Richtlinien sind günstiger als die in Betracht kommenden Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung (Günstigkeitsprinzip).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge