Teil I der Entgeltordnung enthält nur noch die "allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst", die auf die früheren ersten Fallgruppen aus dem Allgemeinen Teil I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O zurückgehen. In diesem Teil I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O waren aber auch eine Reihe weiterer Tätigkeitsmerkmale von anderen Berufsgruppen enthalten. Diese sind nun redaktionell überarbeitet im Teil III der Entgeltordnung enthalten und wurden dort in eigene Abschnitte überführt.

Dies gilt für

  • Apothekerinnen und Apotheker (Abschn. 1),
  • Beschäftigte im Archiv- und Bibliotheksdienst (Abschn. 2),
  • Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte (Abschn. 3),
  • Berechnerinnen und Berechner von Amts-, Dienst- oder Versorgungsbezügen sowie von Entgelten (Abschn. 8),
  • Beschäftigte in der Forschung (Abschn. 12),
  • Ingenieurinnen und Ingenieure (Abschn. 25),
  • Beschäftigte im Kassendienst (Abschn. 27),
  • Beschäftigte in Registraturen (Abschn. 36) und
  • Tierärztinnen und -ärzte (Abschn. 43).

In Teil III sind redaktionell überarbeitet die besonderen Tätigkeitsmerkmale des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O – wie oben aufgeführt – sowie die Tätigkeitsmerkmale aus den Teilen , II und III der Anlage 1a zum BAT/BAT-O enthalten, soweit sie nicht in die spezielleren ressortspezifischen Teile IV-VI der Entgeltordnung aufgenommen worden sind.

Teil IV enthält in 32 Abschnitten mit ca. 350 Tätigkeitsmerkmalen die besonderen Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des BMVg, die bisher in Teil III der Anlage 1a zum BAT sowie in den Sonderverzeichnissen 2a und 2b des Lohngruppenverzeichnisses enthalten waren. In dem Teil sind also in gleicher Weise frühere Angestellten- und Arbeitermerkmale aufgegangen.

Teil V enthält die zum Teil völlig neu vereinbarten besonderen Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des BMVI, die bisher in Teil II Abschn. M und in Teil III Abschn. B und D der Anlage 1a zum BAT sowie in den Sonderverzeichnissen 2d, 2e und 2f des Lohngruppenverzeichnisses enthalten waren. Auch in diesem Teil sind frühere Angestellten- und Arbeitermerkmale verschmolzen worden.

Teil VI der Entgeltordnung enthält besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich der Bundespolizei, die bisher im Sonderverzeichnis 2h des Lohngruppenverzeichnisses geregelt waren.

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