Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 PersVG unterliegen der Mitbestimmung die
Beispiel
- Eingruppierung,
- Höher- oder Rückgruppierung,
- Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit.
Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt.
Nach § 99 BetrVG ist mitbestimmungspflichtig die Ein- und Umgruppierung.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen