In vielen Aufgabenbereichen der Kommunen wie auch der Landesverwaltung werden gleiche Tätigkeiten sowohl von Angestellten wie von Beamten ausgeübt. Der Angestellte vergleicht deshalb oft seine Vergütungsgruppe mit der Besoldungsgruppe eines Beamten (§ 11 BAT).
Vergleich
Beamte | Angestellte | ||
Anlage 1a | Anlage 1b | ||
Höherer Dienst | A 16 A 15 A 14 A 13 |
I Ia Ib IIa |
KR XIII |
Gehobener Dienst | A 13 A 12 A 11 A 10 A 9 |
III/II III IVa IVb Vb |
KR XIII KR XII KR X/XI KR IX KR VII/VIII |
Mittlerer Dienst | A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 |
Vc/Vb Vc VIb VII VIII |
KR VI KR V/Va KR IV KR III |
Der Angestellte X des Bauamtes der Stadt Y, eingruppiert in Vergütungsgruppe Vb, stellt einen Antrag auf Eingruppierung nach Vergütungsgruppe IVb, da sein Kollege Z als Beamter nach Besoldungsgruppe A 10 (Stadtoberinspektor) besoldet wird.
Bereits in seinem Urteil vom 18.11.1975[1] hat das BAG den Anspruch des Klägers, der sich auf vergleichbare Beamte berufen hatte, als unbegründet zurückgewiesen, weil im Besoldungsrecht der Beamten andere Maßstäbe als im tariflichen Vergütungsrecht der Angestellten gelten. So werden Beamte nach Einweisung in eine bestimmte Planstelle nach dieser besoldet, wobei grundsätzlich gleichgültig ist, wie die zu verrichtende Tätigkeit aussieht. Die Eingruppierung des Angestellten erfolgt, wie bereits erläutert, nach dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Praxisbeispiel reicht dem Angestellten X der Hinweis auf Ausübung gleicher Tätigkeiten wie der Kollege Z für eine Höhergruppierung nicht aus. Er muss darlegen und beweisen, dass die von ihm auf Dauer auszuübenden Tätigkeiten den Merkmalen der Vergütungsgruppe IVb entsprechen.
Aus der vergleichenden Übersicht der Vergütungsgruppen des BAT zu den Besoldungsgruppen des Beamtenbesoldungsrechts in § 11 BAT lässt sich also nichts über die zutreffende Vergütung von Angestellten herleiten. Diese vergleichende Aufstellung gilt nur der Beantwortung der Frage, wie viele Mitarbeiter einem Angestellten unterstellt sind, sofern sich dessen Eingruppierung nach der Anzahl der insgesamt unterstellten Mitarbeiter richtet. Dann rechnen zu den unterstellten auch die Beamten vergleichbarer Besoldungsgruppen. Diesem Vergleich lässt sich aber nichts dafür entnehmen, ob die Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Vergütungsgruppe erfüllt sind.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen