Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge verbinden ein Studium mit einer praktischen

Berufsausbildung im Betrieb. Der Studierende absolviert parallel eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und ein Studium. Die ausbildungsintegrierten Studiengänge sind auf die berufliche Erstausbildung gerichtet.

Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge werden an Fachhochschulen (FH) oder Berufsakademien (BA) in öffentlicher oder privater Trägerschaft angeboten.

Folgende Verträge werden geschlossen:

  • Die Fachhochschule oder Berufsakademie schließt eine Kooperationsvereinbarung mit der/dem ausbildenden Einrichtung/Unternehmen ab.
  • Zwischen der Einrichtung/dem Betrieb und dem Auszubildenden wird ein Ausbildungsvertrag vereinbart, da ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf angestrebt wird.

"Merksatz ausbildungsintegrierter dualer Studiengang = Ausbildung plus Studium"

Wird der Ausbildungsvertrag für die – parallel zum Studium laufende – Ausbildung zwischen dem Auszubildenden und einem TVöD-Arbeitgeber geschlossen, so unterliegt das Ausbildungsverhältnis den Bestimmungen des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD-AT und TVAöD-BT BBiG). Es besteht Anspruch auf das tariflich vorgesehene Ausbildungsentgelt.

 
Praxis-Beispiel

Ausbildungsintegrierter dualer Studiengang

Frau A. studiert an der Fachhochschule (FH) in G. Sie hat parallel einen Ausbildungsvertrag

  • Alternative A

    mit der Stadtverwaltung S, Betriebshof, abgeschlossen. Das Ausbildungsentgelt beträgt im ersten Ausbildungsjahr 888,26 EUR (ab 1.2.2017: 918,26 EUR, § 8 Abs. 1 TVAöD-BT BBiG).

  • Alternative B

    mit dem Land Baden-Württemberg geschlossen. Das Ausbildungsentgelt beträgt im ersten Ausbildungsjahr im TVA-L: 866,82 EUR (§ 8 Abs. 1 TVA-L BBiG)

Zwischen der FH und der Stadt S/dem Land Baden-Württemberg wird gleichzeitig ein Kooperationsvertrag geschlossen. In dieser Vereinbarung wird u.a. geregelt:

"Die Studierenden sollen im ersten Abschnitt (Berufsausbildung und Grundlagenstudium) den von den Industrie- und Handelskammern anerkannten Ausbildungsberuf "Industriemechaniker/Betriebstechnik" erlernen und das dreisemestrige Grundlagenstudium an der FH erwerben. Im zweiten Abschnitt (Vertiefungsstudium und Praxistätigkeit), soll der akademische Abschluss Bachelor of Engineering (B. E.) bei ergänzender, ingenieurmäßiger Tätigkeit während der vorlesungsfreien Zeit im Partnerunternehmen erworben werden."

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Teilnehmer an ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen wurden bereits vor der zum 1.1.2012 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelung als "zur Berufsausbildung Beschäftigte" angesehen. Insofern ergeben sich in der versicherungsrechtlichen Beurteilung keine Veränderungen. Sie sind weiterhin als "zur Berufsausbildung Beschäftigte" zu melden und durchgängig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.

 
Hinweis

Unfallversicherungspflicht über den Betrieb in der Regel nur in den Praxisphasen

Die Studierenden erhalten häufig Merkblätter zur Sozialversicherung. So informiert die Berufsakademie Sachsen sinngemäß in ihrem Merkblatt, Stand 2012:

Versicherungspflicht in der Unfallversicherung besteht während der berufspraktischen Studienphase über den Arbeitgeber (z.B. Berufsgenossenschaft). Während der wissenschaftsbezogenen Studienphasen an der Akademie wird die Unfallversicherung durch die Unfallkasse sichergestellt (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII).

Bei Fragen sollte sich der Arbeitgeber direkt an die die FH, BA oder Unfallkasse wenden.

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