Der sachliche Geltungsbereich erstreckt sich auf "einfachste rotkreuzspezifische Hilfstätigkeiten", die im Einzelnen in § 1 Abs. 2 der Anlage 5 aufgezählt sind. Hierzu gehören:

  • Annahme, Sortierung und Ausgabe von Kleidung in DRK-Kleiderkammern
  • Fahrdienste des DRK außerhalb des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport) z. B. Behindertenfahrdienste, Blut-, Labor- und Organtransporte, Schulobstdienste
  • Menüservice (Essen auf Rädern, kein Catering)
  • Hausnotruf (nicht gemeint sind qualifizierte medizinische Hilfe oder Verwaltungstätigkeiten)
  • Aufsicht bei der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung von Schülern (ohne pädagogische Betreuung)
  • Besuchs- und Besorgungsdienste, zum Beispiel in der DRK-Nachbarschaftshilfe
  • Annahme, Sortierung und Ausgabe von Nahrungsmitteln sowie Produkten des täglichen Bedarfs in den DRK-Tafelläden oder –mobilen

Diese Aufzählung ist abschließend.

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