Nebenabreden müssen (im Gegensatz zum Arbeitsvertrag) zwingend schriftlich vereinbart werden; ohne Schriftform sind sie unwirksam.

Sie können nur gesondert gekündigt werden, wenn dies einzelvertraglich vereinbart oder durch Tarifvertrag vorgesehen ist.

Als Nebenabrede kommt z. B. die Gewährung außertariflicher Leistungen in Betracht wie etwa die Zahlung von Essensgeld oder Fahrtkostenersatz.

Durch Tarifvertrag vorgesehen ist eine Nebenabrede in § 5 Abs. 2 Satz 3 der Anlage 1 zum DRK-TV bezüglich der Zuweisung zu den einzelnen Stufen des Bereitschaftsdienstes (mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahrs).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge