Durch Betriebsvereinbarung kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden eingerichtet werden.

Der Arbeitszeitkorridor ist ein neues Arbeitszeitinstrument, das ein zusätzliches Arbeitszeitvolumen ohne Zeitzuschläge für Überstunden eröffnet. Dieses Modell bietet sich an, wenn auf betriebliche Anforderungen flexibel reagiert werden muss und die unterschiedlich langen Arbeitszeiten nicht innerhalb eines festgesetzten Rahmens anfallen.

Hierfür ist im Wege einer Betriebsvereinbarung zwischen den Betriebspartnern ein Ausgleichszeitraum festzulegen, damit im Durchschnitt dieses Ausgleichszeitraumes die regelmäßige Arbeitszeit erreicht werden kann. Eine Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit soll hierdurch nicht zugelassen werden.

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