Für die Beschäftigten der in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) organisierten Länder besteht bisher kein spezifischer Digitalisierungstarifvertrag. Abzuwarten bleibt, ob die Tarifvertragsparteien das Thema aufgreifen werden. Lediglich für die Beschäftigten des Landes Hessen – das Land Hessen ist nicht Mitglied der TdL – wurde im Jahr 2021 ein eigenständiger Digitalisierungstarifvertrag verhandelt.[1]

Für den Bereich der TdL sind die Auswirkungen von Rationalisierungsmaßnahmen im Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV Ang) vom 9.1.1987 in der Fassung vom 29.10.2001 sowie im RatSchTV Arb geregelt.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen zur vergleichbaren Situation bei den Kommunen (Ziffer 3 Situation bei den Kommunen) sowie im Beitrag Rationalisierungsschutz verwiesen.

[1] Näher Ziffer 2.

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