Anders als beim Bund wird die Entgeltordnung im Geltungsbereich der VKA nicht als eigenständiger Tarifvertrag, sondern als Anlage 1 zum TVöD vereinbart.

Die Struktur der Entgeltordnung VKA und die Gliederungsübersicht soll eine schnelle Orientierung ermöglichen.

Die Entgeltordnung VKA ist wie folgt gegliedert:

  • Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) mit den Nummern 1 bis 10
  • Teil A – Allgemeiner Teil mit den Abschnitten I (Ziffern 1 bis 4) und II (Ziffern 1 bis 6)
  • Teil B – Besonderer Teil mit den Abschnitten I bis XXXII
  • Anhang zu den Regelungskompetenzen

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