§ 7 BzG BW – Verfahren zur Inanspruchnahme der Bildungszeit – enthält in Abs. 3 eine Regelung für Kleinbetriebe. Als "dringender betrieblicher Belang" zur Ablehnung der Bildungszeit gilt, wenn "im Betrieb des Arbeitgebers" am 1.1. eines Jahres insgesamt weniger als 10 Personen ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt sind.

 
Praxis-Tipp

Kleinbetrieb ist berechtigt, die Bildungszeit abzulehnen

Das BzG BW enthält keinen Ausschluss des Anspruchs auf Bildungszeit in Kleinbetrieben. Vielmehr berechtigt die Kleinbetriebsklausel den Arbeitgeber lediglich, einen Antrag auf Bildungszeit in einem Kleinbetrieb abzulehnen. Somit muss ein Arbeitgeber, der die Bildungszeit mit Hinweis auf den Kleinbetriebsschutz verweigern möchte, den Antrag des Beschäftigten unter Einhaltung der gesetzlichen Frist und Form ablehnen (näher Ziffer 3.2 Entscheidung des Arbeitgebers).

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