Bis 31.12.2017 mussten Rentner, die eine Riester-Rente bei einer Zusatzversorgungskasse abgeschlossen hatten, im Rentenfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. War demgegenüber die Riester-Versicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen, gab es keine solche Beitragsverpflichtung.

Ab dem 1.1.2018 entfällt auch die Beitragspflicht bei betrieblichen Riester-Renten.

Da auch in einer Pflichtversicherung der Zusatzversorgung eine Riesterförderung möglich ist (wenn Beiträge in eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung steuerpflichtig werden und vom Versicherten individuell zu versteuern sind, kann dieser eine Riesterförderung – Zulagen, Sonderausgabenabzug – geltend machen), wäre eine solche Beitragsfreistellung (für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) auch insoweit möglich.

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