Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats im "Gesetz zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II)" eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach Ablauf einer bestimmten Bezugsdauer beschlossen.

Für Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen, erhöht sich das Kurzarbeitergeld

 
Bezugsdauer für Beschäftigte ohne Kinder für Beschäftigte mit Kindern
ab dem 4. Monat auf 70 % auf 77 %
ab dem 7. Monat auf 80 % auf 87 %

des entgangenen pauschalierten Nettoentgelts.

Diese Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2020.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Beitrag "Kurzarbeit im öffentlichen Dienst", Ziffer 8.2.2Höhe des Kurzarbeitergeldes verwiesen.

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