(1) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:
1. |
Grundgehalt, |
2. |
Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren sowie für hauptberufliche Leiterinnen und Leiter von Hochschulen und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, |
3. |
Familienzuschlag und Familienergänzungszuschlag[1], |
4. |
Zulagen, |
5. |
Vergütungen, |
6. |
Auslandsbesoldung. |
(2) Zur Besoldung gehören folgende sonstige Bezüge:
1. |
Anwärterbezüge, |
2. |
jährliche Sonderzahlung, |
3. |
vermögenswirksame Leistung, |
4. |
Zuschläge. |
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