Die Jubiläumszuwendung beträgt

beim 25jährigen Arbeitsjubiläum 306,78 Euro,

beim 40jährigen Arbeitsjubiläum 409,03 Euro,

beim 50jährigen Arbeitsjubiläum 511,29 Euro.

Zeiten in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis mit weniger als der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit werden in vollem Umfang berücksichtigt.

Die sonstigen Einzelheiten werden bezirklich vereinbart.

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