Der Bildungsurlaub beträgt jährlich 5 Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.[1]

[1] Beschäftigte, die in Bildungsveranstaltungen pädagogisch mitwirken, haben Anspruch auf zusätzlich jährlich 5 Arbeitstage unbezahlten Bildungsurlaub.

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