Die Bildungszeit beträgt bei einer 5-Tage-Woche 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Im Vorgriff auf die Bildungszeit im folgenden Kalenderjahr kann eine Zusammenlegung des Anspruchs auf 10 Arbeitstage erfolgen. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit als auf 5 Tage in der Woche erhöht oder verringert sich der jeweilige Anspruch entsprechend.

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