Der Anspruch muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Dem Antrag ist eine Bescheinigung des Trägers der Bildungsveranstaltung über das Vorliegen der Anerkennung beizufügen. Der Arbeitgeber muss der/dem Anspruchsberechtigten seine Entscheidung spätestens 4 Wochen nach Antragstellung mitteilen. Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, so hat er die Gründe schriftlich zu erläutern, anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt.

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