Anspruchsberechtigt sind

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Auszubildende,
  • die in Heimarbeit Beschäftigten samt der ihnen gleichgestellten Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als beschäftigte Personen anzusehen sind,

soweit ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt oder ihr Arbeitgeber seinen Betriebssitz in Sachsen-Anhalt hat. Für Arbeitslose gilt das Gesetz entsprechend.

Für Personen, die in einem Beamtenverhältnis stehen, die sich in einem Richteramt befinden, sowie für Soldaten und Zivildienstleistende gelten besondere Regelungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge