Der Begriff "Bildungsurlaub" ist nicht einheitlich definiert. Im Allgemeinen verbirgt sich hinter dem Begriff "Bildungsurlaub" die vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen. Dahinter steckt folgende Idee: In Anbetracht des fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels, der in seinen Auswirkungen nicht nur auf die Arbeits- und Berufssphäre beschränkt bleibt, sondern vielmehr auch Familie, Gesellschaft und Politik ergreift, liegt es im Interesse des Allgemeinwohls, neben dem erforderlichen Sachwissen für die Berufsausübung auch das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern und die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern.[1]

Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen gewinnt vor allem die Freistellung für die berufliche Weiterbildung zunehmend an Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist auch die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den Fokus gerückt, welche dazu beitragen soll, Beschäftigte in ihrer Arbeit zu unterstützen[2].

Der Bildungsurlaub für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen ist nicht zu verwechseln mit der Teilnahme des Arbeitnehmers an vom Arbeitgeber organisierten Qualifizierungsmaßnahmen. Letztere sind insbesondere dadurch geprägt, dass der Arbeitgeber ein eigenes unmittelbares Interesse an der Durchführung der Maßnahme im Hinblick auf die zukünftige Verwendung des Arbeitnehmers hat.

[2] LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.11.2020, 3 Sa 97/19.

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