Professorin, Professor an einer Kunsthochschule 1)

 

Professorin, Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule l) 2)

 

Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor 1) 3)

 

1) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen C-2 (kw), C 3 (kw).

2) Nur an einer wissenschaftlichen Hochschule, die nach Landesrecht weder Universität ist, noch einer Universität gleichgestellt ist.

3) Auch an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule, soweit die Hochschule das Recht zur Promotion und Habilitation besitzt.

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