Entscheidungsstichwort (Thema)

Korrigierende Rückgruppierung

 

Orientierungssatz

1. Die Vergütung nach einer bisherigen Lohngruppe kann vom Arbeitgeber einseitig eingestellt werden, wenn sich ergibt, daß der Arbeitnehmer unzutreffend eingruppiert war.

2. Die Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei der korrigierenden Rückgruppierung ist für den Vergütungsanspruch unerheblich.

 

Fundstellen

Haufe-Index 436624

AP, 0

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