Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

 

Orientierungssatz

1. Eine vorübergehende Schließung des Betriebs kann eine betriebsbedingte Kündigung unter Umständen rechtfertigen. Sache des kündigenden Arbeitgebers ist es in jedem Falle, eine Prognose darzulegen, wonach im Kündigungszeitpunkt der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit bei Ablauf der Kündigungsfrist für nicht erhebliche Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten war. Ein Zeitraum von fast 3/4 Jahren kann dabei durchaus erheblich sein.

2. Teilweise Parallelsache zu BAG Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen.

 

Normenkette

BGB §§ 556, 581; KSchG §§ 1, 4, 23; BGB § 613a

 

Verfahrensgang

LAG Köln (Entscheidung vom 16.11.1993; Aktenzeichen 11 (13) Sa 315/93)

ArbG Bonn (Entscheidung vom 18.12.1992; Aktenzeichen 4 (2) Sa 2345/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI441547

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