Leitsatz (redaktionell)

Es ist nicht zweifelsfrei, ob ein Versicherungsunternehmen als Arbeitgeber mit einem Versicherungsangestellten im Außendienst im Wege des sogenannten Anrechnungsvertrages ohne Verstoß gegen BGB § 138 Abs 1 gültig vereinbaren kann, daß endgültig verdiente Provisionen und aus diesem Anlaß erhaltene Fahrtauslagen und Spesen mit Rückzahlungsansprüchen des Arbeitgebers aus ungedeckt gebliebenen Provisionsvorschüssen laufend verrechnet werden dürfen.

 

Orientierungssatz

Auslegung des Tarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe vom 1959-04-01.

 

Normenkette

HGB §§ 65, 87; BGB §§ 614, 133, 157, 138 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LAG Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 15.04.1975; Aktenzeichen 1 Sa 87/75)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438519

SAE 1977, 177-180 (LT1)

AP § 65 HGB (LT1), Nr 9

EzA § 138 BGB, Nr 15

VersR 1977, 188-190 (LT1)

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