Leitsatz (redaktionell)

1. Wird einem Arbeiter der Bundesbahn in Verkennung tariflicher Bestimmungen rechtsgrundlos eine ihm nicht zustehende tarifliche Vergütung gezahlt, so kann die Weiterzahlung, sofern nicht zugleich ein entsprechender einzelvertraglicher Vergütungsanspruch besteht, einseitig vom Arbeitgeber ohne Änderungskündigung eingestellt werden.

2. Darin liegt keine mitbestimmungspflichtige Rückgruppierung.

3. Sowohl nach den rechtsbegründenden Tatsachen als auch nach der rechtlichen Wirkungsweise ist zwischen tariflichen und einzelvertraglichen Vergütungsansprüchen streng zu unterscheiden.

 

Orientierungssatz

Auslegung des Lohntarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundesbahn.

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 17.05.1979; Aktenzeichen 1 Sa 909/78)

ArbG Essen (Entscheidung vom 09.03.1978; Aktenzeichen 3 Ca 334/78)

 

Fundstellen

BAGE 38, 291-300 (LT1-3)

BAGE, 291

BB 1983, 193-194 (LT1-3)

DB 1982, 2521-2522 (LT1-3)

BlStSozArbR 1982, 360-360 (T)

JR 1983, 220

AP § 1 TVG Tarifverträge Bundesbahn (LT1-3), Nr 5

AR-Blattei, ES 1160 Nr 16 (LT1-3)

AR-Blattei, Lohnzahlung Entsch 16 (LT1-3)

EzA § 4 TVG Eingruppierung, Nr 1 (LT1-3)

RiA 1982, 225-225 (T)

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