Leitsatz (redaktionell)
Ob Rundfunkbeauftragte, die Schwarzhörer ermitteln sollen, Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter sind, hängt davon ab, ob sie nach Vertrag und praktischer Handhabung im wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können.
Normenkette
BGB § 611; HGB § 84 Abs. 1 S. 2
Verfahrensgang
LAG Berlin (Entscheidung vom 03.05.1977; Aktenzeichen 8 Sa 144/76) |
Fundstellen
Haufe-Index 440310 |
AP § 611 BGB Abhängigkeit (LT1), Nr 28 |
AR-Blattei, ES 720 Nr 13 (LT1) |
AR-Blattei, Freie Mitarbeit Entsch 13 (LT1) |
EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff, Nr 18 (LT1) |
UFITA 1979, 311-318 (LT1) |
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