Orientierungssatz

1. Zur Frage, ob ein als "freier Mitarbeiter" bei einer Rundfunkanstalt beschäftigter Regisseur in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur Anstalt steht.

2. Entscheidung wurde wegen Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 2 durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1982-01-13 1 BvR 1177/80 aufgehoben und an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen (Az: 5 AZR 156/82).

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 19.12.1977; Aktenzeichen 19 (8) Sa 448/76)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI440033

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