Leitsatz (redaktionell)

1. Verweist ein Tarifvertrag auf die Normen eines von anderen Tarifpartnern abgeschlossenen Tarifvertrages, so treten bei Wegfall dieses anderen Tarifvertrages nicht diesen Tarifvertrag ablösende Tarifverträge der anderen Tarifpartner an die Stelle des bezogenen Tarifvertrages.

2. Ob das "Gastmitglied" eines Arbeitgeberverbandes dessen Mitglied und damit tarifgebunden ist, richtet sich nach vereinsrechtlichen Grundsätzen. Das Gastmitglied ist jedenfalls dann nicht tarifgebunden, wenn ihm nach der Satzung die mit der Mitgliedschaft verbundenen wesentlichen Mitgliedschaftsrechte (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, aktives und passives Wahlrecht zu den Vereinsorganen) nicht zustehen.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 31.01.1961; Aktenzeichen 2 Sa 702/60)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437161

BAGE 12, 285 (LT1-2)

BAGE, 285

BB 1962, 485 (LT1-2)

NJW 1962, 1314

SAE 1962, 160 (LT1-2)

AP § 3 TVG Verbandszugehörigkeit (LT1-2), Nr 12

AR-Blattei, ES 1550.4 Nr 5 (LT1-2)

AR-Blattei, Tarifvertrag IV Entsch 5 (LT1-2)

PraktArbR TVG § 3, Nr 73 (LT1-2)

WA 1962, 82 (LT1-2)

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