Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Arbeitnehmer darf während des Arbeitsverhältnisses seinen Weggang von seinem bisherigen Arbeitgeber und den Übertritt zu einem im Aufbau befindlichen Konkurrenzunternehmen vorbereiten. Nicht jedoch ist ihm erlaubt, während seines Arbeitsverhältnisses einem vertragsbrüchig gewordenen Arbeitskameraden bei einer konkurrierenden Tätigkeit des in Aussicht genommenen neuen Arbeitgebers zu helfen.

2. Die kurze Verjährungsvorschrift von drei Monaten in HGB § 61 Abs 2 gilt nicht für technische Arbeitnehmer.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 20.11.1973; Aktenzeichen 3 Sa 623/73)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438753

DB 1975, 1705 (LT1-2)

ARST 1976, 28 (LT1-2)

JR 1978, 58

WM IV 1975, 1064-1066 (LT1-2)

AP § 60 HGB (LT1-2), Nr 8

EzA § 60 HGB, Nr 8

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