Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen

 

Orientierungssatz

Es besteht keine Tariflücke über die Eingruppierung Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständigen in der Finanzverwaltung. Für die Eingruppierung sind die tariflichen Tätigkeitsmerkmale aus Teil II E der Vergütungsordnung heranzuziehen.

 

Normenkette

BAT Anlage II; BAT § 22 Fassung: 1975-03-17

 

Fundstellen

Dokument-Index HI438951

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