Leitsatz (redaktionell)

1. Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfaßt nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung. Dieses Recht kann ihm aber durch besondere Vereinbarung in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Einzelvertrag eingeräumt werden.

2. Auch eine von einem Schwerbeschädigten getroffene Vereinbarung dieses Inhalts ist rechtswirksam, sofern sie nicht eine Umgehung des SchwbG § 14 bedeutet.

 

Normenkette

BGB § 611; SchwbG § 14 Fassung 1953-06-16

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 30.09.1955; Aktenzeichen 4 Sa 425/55)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439404

ASP 1959, 55 (Leitsatz 1-2 und Gründe)

BlStSozArbR 1959, 158 (Leitsatz 1-2 und Gründe)

JR 1959, 408

SAE 1960, 111 (Leitsatz 1-2 und Gründe)

SAE 1960, 111 Gotzen

AP § 611 BGB, Nr 2

AP BGB § 611, Nr. 2 Direktionsrecht Hueck, A

PraktArbR Schwb-Ges §§ 14-16, Nr 38 (Leitsatz 1-2 und Gründe)

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