Leitsatz (redaktionell)

Löst ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis, um an einem zweijährigen Fortbildungs- oder Umschulungslehrgang teilzunehmen, der vom Arbeitsamt im Betrieb seines früheren Arbeitgebers durchgeführt wird, so hat er nach Ablauf des Lehrganges nicht ohne weiteres Anspruch darauf, von seinem früheren Arbeitgeber wieder eingestellt zu werden.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 611

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Entscheidung vom 20.01.1976; Aktenzeichen 9 Sa 836/75)

 

Fundstellen

BB 1978, 257 (LT1)

DB 1978, 700-701 (LT1)

EzB BBiG § 47, Nr 7 (L1)

EzB BBiG § 5, Nr 18 (L1)

EzB BGB § 611 Fürsorgepflicht, Nr 1 (LT1)

ARST 1978, 49-50 (LT1)

SAE 1978, 120-122 (LT1)

AP § 611 BGB Einstellungsanspruch (LT1), Nr 1

AR-Blattei, ES 740 Nr 20 (LT1)

AR-Blattei, Fürsorgepflicht Entsch 20 (LT1)

EzA § 611 BGB Einstellungsanspruch, Nr 1 (LT1)

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