Leitsatz (redaktionell)
1. Erleidet ein Arbeiter bei der Anreise zu seinem neuen Beschäftigungsort einen Unfall, der zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit führt, so hat er (noch) keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, weil er nicht "nach Beginn der Beschäftigung" an seiner Arbeitsleistung verhindert wird.
2. Die Anreise zum neuen Beschäftigungsort ist dem erstmaligen Gang zum Arbeitsplatz nicht gleichzusetzen (Abgrenzung zur Entscheidung 1972-01-27 5 AZR 329/71 = BAGE 24, 107 = AP Nr 14 zu § 1 LohnFG).
Verfahrensgang
LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 12.10.1971; Aktenzeichen 4 Sa 58/71) |
Fundstellen
BB 1972, 1004 |
DB 1972, 1536 |
NJW 1972, 1832 |
ARST 1972, 151 |
SAE 1973, 57 |
WM IV 1973, 29 |
AP § 1 LohnFG, Nr 23 |
AR-Blattei, ES 1000.3.1 Nr 36 |
AR-Blattei, Krankheit IIIA Entsch 36 |
EzA § 1 LohnFG, Nr 25 |
PraktArbR, LohnFortzG Nr 151 |
SV-Beamte 1972, Nr 10, 3 |
SozArb 1972, 554 |
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