Leitsatz (redaktionell)

Zeugnisse haben für den Arbeitnehmer auch die Bedeutung, daß sie für ihn Maßstab dafür sind, wie der Arbeitgeber seine Leistungen und Führung beurteilt. Daraus folgt, daß der Arbeitgeber sich mangels entgegenstehender Vorbehalte an der Beurteilung, die er dem Arbeitnehmer hat zukommen lassen, auch diesem gegenüber festhalten lassen muß.

 

Orientierungssatz

Keine Mankohaftung des Filialleiters, wenn der Kausalzusammenhang zwischen der behaupteten Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden nicht nachgewiesen ist.

 

Verfahrensgang

LAG Berlin (Entscheidung vom 25.03.1971; Aktenzeichen 5 Sa 115/70)

 

Fundstellen

BAGE 24, 112-115 (LT1)

BAGE, 112

BB 1972, 618

DB 1972, 931

NJW 1972, 1214

SAE 1972, 201 (LT1)

WM IV 1972, 1435

AP § 630 BGB (LT1), Nr 7

AR-Blattei, ES 1850 Nr 11

AR-Blattei, Zeugnis Entsch 11

ArbuR 1972, 383

EzA § 630 BGB, Nr 3

JZ 1972, 369

MDR 1972, 638

PERSONAL 1972, 160

VersR 1972, 672

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