Leitsatz (redaktionell)
1. Das wörtliche Angebot der Arbeitsleistung führt dann nicht zum Annahmeverzug des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer nicht leistungsbereit ist.
2. Ist der Arbeitnehmer wegen eines ihm zustehenden Leistungsverweigerungsrechts nicht leistungsbereit, so muß das Angebot der Arbeitsleistung die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts mitumfassen.
Verfahrensgang
LAG Hamburg (Entscheidung vom 19.09.1972; Aktenzeichen 3 Sa 88/72) |
Fundstellen
Haufe-Index 440286 |
DB 1973, 1605 |
ARST 1973, 152 |
AP § 615 BGB (LT1-2), Nr 28 |
AR-Blattei, Annahmeverzug Entsch 17 |
AR-Blattei, ES 80 Nr 17 |
EzA § 295 BGB, Nr 4 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen