Leitsatz (redaktionell)

1. Wenn allgemein gefaßten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind regelmäßig die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe schon dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine in den Beispielen aufgeführte Tätigkeit auszuüben hat.

2. "Kassierer" im Sinne der Gehaltsgruppe K 3 in § 2 Gehaltstarifvertrag für den Hamburger Einzelhandel von 1969-10-21 sind auch Kassierer in Selbstbedienungsläden.

3. Auch Kassierer in Selbstbedienungsläden sind kaufmännische Angestellte im Sinne von HGB § 59.

 

Orientierungssatz

Manteltarifvertrag für den Hamburger Einzelhandel vom 1965-07-19.

 

Verfahrensgang

LAG Hamburg (Entscheidung vom 18.11.1971; Aktenzeichen 2 Sa 93/71)

 

Fundstellen

AP § 59 HGB (LT 1-3), Nr 23

AR-Blattei, ES 1530 Nr 1

AR-Blattei, Tarifliche Eingruppierung Entsch 1

EzA § 4 TVG Einzelhandel, Nr 1

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge