Leitsatz (redaktionell)
Eine Klage auf Feststellung, daß bestimmte Vordienstzeiten auf die Beschäftigungs- und Dienstzeit im Sinne der BAT § 19 und BAT § 20 anzurechnen sind, ist nach ZPO § 256 jedenfalls dann gegeben, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigungs- und Dienstzeit bereits festgesetzt hat.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 02.12.1964; Aktenzeichen 4 Sa 369/64) |
Fundstellen
AP § 19 BAT, Nr 1 |
AR-Blattei, Öffentlicher Dienst Entsch 37 |
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