Leitsatz (redaktionell)

1. Verhindert der Arbeiter die vertrauensärztliche Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit, so berechtigt dies allein den Arbeitgeber nicht, die Lohnfortzahlung zu verweigern.

2. Die Verhinderung der vertrauensärztlichen Untersuchung ist jedoch bei Streit über die Arbeitsunfähigkeit mit zu berücksichtigen.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 07.03.1972; Aktenzeichen 7 Sa 946/71)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439877

BB 1973, 88

DB 1973, 144

BetrR 1973, 66

ARST 1973, 53

SAE 1973, 190

AP § 5 LohnFG, Nr 1

AR-Blattei, ES 1000.3.1 Nr 39

AR-Blattei, Krankheit IIIA Entsch 39

ArbuR 1972, 378

EzA § 1 LohnFG, Nr 26

PraktArbR, LohnFortzG Nr 176

SozSich 1973, 12

SozSich 1974, 111

VersR 1973, 230

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